Wie schützt der Kanton Bern Frauen und Mädchen im Asylbereich vor Gewalt?

Heute ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Dieser Tag ist bitter nötig, weil Gewalt an Frauen in der Schweiz und weltweit zu oft verharmlost und tabuisiert wird. Aus diesem Anlass habe ich heute einen Vorstoss im Grossen Rat eingereicht, um auf die Situation von Frauen und Mädchen im Asylbereich aufmerksam zu machen. Frauen und Mädchen haben es besonders schwer, denn oftmals erfahren sie nicht nur in ihrer “Heimat”, sondern auch auf der Flucht und selbst im Zielland massivste Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Es ist daher wichtig, auch im Kanton Bern genau hinzuschauen und die Bedingungen für geflüchtete Frauen und Mädchen so zu gestalten, dass sie vor Gewalt geschützt sind. Dies empfiehlt auch ein Bericht des Bundesrats, der konkrete Empfehlungen an die Kantone formuliert.

Heute beginnt die Kampagne “16 Tage gegen Gewalt an Frauen” statt: https://www.16tage.ch/ Gewalt an Frauen wird in der Schweiz und weltweit zu oft verharmlost und tabuisiert. Die Kampagne leistet mit ihren vielfältigen Veranstaltungen einen Beitrag dazu, genauer hinzuschauen und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. 

Aus diesem Anlass habe ich einen Vorstoss im Grossen Rat zum Thema Gewalt an Frauen im Asylbereich eingereicht. 

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind besonders verletzlich

In der Migrationspolitik der Schweiz weht ein eisiger Wind. Frauen haben es besonders schwer, denn oftmals erfahren sie nicht nur in ihrer “Heimat”, sondern auch auf der Flucht und selbst im Zielland massivste Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Es ist daher wichtig, auch im Kanton Bern genau hinzuschauen und die Bedingungen für geflüchtete Frauen und Mädchen so zu gestalten, dass sie vor Gewalt geschützt sind. 

Der Bundesrat zeigt Handlungsbedarf auf

Dass dies dringend notwendig ist, zeigt auch die Analyse des Bundesrats, der auf ein Postulat von Yvonne Feri (SP Nationalrätin) zurückgeht und die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen im Asylbereich aufzeigt. Die Situation in den Kantonen wurde durch eine sehr lesenswerte Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) beleuchtet.

Die Studie zeigt klar: In den kantonalen Kollektivunterkünften führen die hohen Anforderungen an das Personal, ungenügende Schulung des Personals, fehlende Abläufe sowie räumliche Einschränkungen zu Defiziten in Bezug auf die Unterbringung und Betreuung von Frauen und Mädchen aus dem Asylbereich. Diese Defizite betreffen neben der Gestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten insbesondere den Umgang mit den komplexen und sensiblen Themen sexuelle Gewalt und Ausbeutung sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit. Dies ist vor allem auch auf die grundsätzliche Ressourcenknappheit zurückzuführen, die es auch engagiertem Zentrumspersonal nicht erlaubt, diese Themen in den Unterkünften adäquat zu bearbeiten, sowie auf das Fehlen von unabhängigen transkulturellen Dolmetschleistungen.

48 Empfehlungen an die Kantone

Bund und Kantone sind durch die Instanbul-Konvention international verpflichtet, die Vorgaben zu Prävention, Unterstützung, Schutz aber auch Unterbringung von geflüchteten Frauen einzuhalten. Die Studie formuliert auch 48 Handlungsempfehlungen an die Adresse der Kantone. Mit dem Vorstoss will ich erreichen, dass der Kanton Bern aufzeigt, wie weit er aktuell ist und wie er die Situation von geflüchteten Frauen im Asylbereich verbessern will.  Nicht analysiert wurde die Situation von Frauen in der Nothilfe und in Zwangsmassnahmen. Die Gefährdungslage für Frauen in der Nothilfe ist jedoch noch höher, der erhaltene Schutz und die Unterstützung deutlich geringer. Daher soll der Kanton Bern auch aufzeigen, wie er die Situation für Frauen in der Nothilfe verbessern will. 


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